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Hilfe

Allgemeines

Einen allgemeinen Überblick über die angebotenen Produkte und Systemvoraussetzungen finden Sie unter Menüeintrag "Info".

Bedienung und Überarbeitungen

Optimierter Login

Bei gespeicherten Login-Daten (in Browser-Passwortspeicher) sofortiger 1-Klick Login möglich (kein extra Öffnen einer Login-Maske)

Optimierter Homescreen

(Menüpunkt links oben: "Home" und nach Login.) Überarbeitete Liste neuer BGBl mit wählbarem, automatisch gespeichertem Zeitraum (Standardwert: 30 Tage). Ein geänderter Wert wird auch beim nächsten Login wieder verwendet.

Optimierte BGBl-Auflistung

  • Sortiermöglichkeit mit Ordnung nach mehreren Spalten (z.B. Jahr absteigend, darin Teil aufsteigend, dann BGBl-Nr. absteigend)

  • Die Maximalzahl angezeigter BGBl ist auf derzeit 3000 limitiert.

  • Rechts oben im Listenkopf ist über den runden grauen '(?)'-Knopf eine kurze Bedienungshilfe zur Liste verfügbar.

    • Diese wird einmalig automatisch nach Login in der Home-Liste angezeigt.

    • Sie ist verschiebbar und hat ein Schließfeld (schließt auch bei Klick außerhalb).

    • Sie hat unten rechts einen Link zur Gesamt-Hilfe

Optimierte BGBl-Details

  • Rücklink zur zuvor geöffneten Liste mit kurz gelb markierter Ausgangs-Zeile sowie bestehenden Markierungen

  • Das PDF-Dokument wird in einem (immer gleichen) zweiten Browser-Tab geöffnet

Optimierte Suchmöglichkeiten

In mehreren Such-Masken:

  • Datums-Felder zeigen im Feld einerseits eine Formatierungshilfe und andererseits einen Kalender-Button zum visuellen Auswählen des Tages

  • Heuer-Button zum raschen Setzen des Suchzeitraums auf das aktuelle Jahr

  • Werte in numerischen Feldern können mit '▲'/'▼' erhöht/erniedrigt werden

  • Text-Felder merken sich die eingegebenen Fragmente und listen sie bei Klick ins Feld auf.
    Bei vorhandenem Text und Aktivierung des Feldes erscheint ein "schwebender" Lösch-Button (rechts oben, den Rahmen des jeweiligen Textfeldes leicht überlappend)

  • Das Typ-Feld bietet zusätzlich eine Liste üblicher Suchworte

Quick-Suche

(Menüpunkt 1 oben: Quick-Suche)

Volltext-Suche

(Menüpunkt 2 oben: Volltext-Suche)

Power-Suche

(Menüpunkt 3 oben: Power-Suche)
Hier sind alle wichtigen Metadaten als Suchkriterium verfügbar.

Die Jahrgänge sind u.a. durch direkte Eingabe von Jahreszahlen von - bis einschränkbar (bei leerem Feld wird der automatisch verwendete Wert angezeigt).

Alternativ kann die "Baumstruktur"-Darstellung links genutzt werden. Als oberste Stufe sind Jahrzehnte (nur die erste Zeitspanne reicht von 1945 bis 1969) ausklappbar.

Auf-/Zuklappen eines Zweiges erfolgt wie üblich durch Klick auf den kleinen violetten Pfeil.

In der zweiten Stufe sind die enthaltenen Jahrgänge gelistet. Über die kleinen Buttons links / rechts kann das jeweilige Jahr in das von- / bis-Jahr eingetragen werden. Bei Missachtung sinnvoller Regeln wie von darf nicht größer als bis sein werden Fehlermeldungen angezeigt und die Suche erfolgt nicht.

Ab 1997 sind die BGBl in 3 Teile gegliedert, daher gibt es ab 1997 eine weitere Hierarchiestufe "Teil". Bei Klick auf den linken Button wird einerseits der Teil gesetzt und andererseits der dazugehörige Jahrgang in das Von-Feld, analog für den rechten Button und bis.
Teil-Kombinationen außer "Alle" (durch Weglassen der Teil-Auswahl) sind NICHT möglich

Der runde Hilfe-Button (?) links oben neben der Baumdarstellung öffnet ein kleines Hilfe-Panel mit Kurz-Instruktionen

Sortierung und Bedienung der Ergebnisliste

Kurzübersicht der Bedienelemente:

Sortierung

Klick auf Spaltenheader

Sortierung umschalten: aufsteigend ↔ absteigend

Langer (>0,5s) Klick darauf

Spalte als primäres Sortierkriterium setzen (Reihenfolge 1)

X-Button (bei Hover)

Sortierung dieser Spalte entfernen

Reset-Button

Sortierung auf Standardreihenfolge zurücksetzen

◆ im Spaltenheader

Spalte ist nicht aktiv sortiert

◢ / ◥ im Spaltenheader

Aktive Sortierrichtung (◢ = aufsteigend, ◥ = absteigend); Zahl daneben = Priorität bei Mehrfachsortierung

Mehrfachsortierung möglich — aktive Spalten zeigen Prioritätsnummer (1, 2, …).

BGBl-Markierung

Klick lfd.Nr. (1. Spalte)

Zeile markieren / Markierung aufheben (bleibt nach Sortierung erhalten)

Markierung von BGBl in der Liste

Details zu einzelnem BGBl

  • Der Zurück-Link oben links führt entweder zur Startseite (bei Direktaufruf) oder zur zuvor geöffneten Trefferliste — mit automatischer Markierung der Ausgangszeile.

  • Das PDF wird in einem eigenen Browser-Tab (digitalegesetze-pdf) geöffnet; bei weiteren PDFs wird dieser Tab wiederverwendet.

Kurzübersicht Direktlinks:

Direktlinks ermöglichen es, auf eine bestimmte BGBl-Norm oder ein PDF direkt zu verlinken — ohne dass der Empfänger danach suchen muss. Sie werden hier zur Verwendung in die Zwischenablage kopiert.

Typische Anwendungsfälle:

  • Persönliche Notizen (Obsidian, Notion, OneNote …)

  • Sammlungen wichtiger BGBl-Ausgaben (Lesezeichen, Wiki, Confluence)

  • E-Mails, Berichte oder Protokolle mit BGBl-Bezug

  • Weitergabe einzelner Normen an Kollegen

  • Newsletter mit Links zu aktuellen BGBl-Ausgaben

URL

Reine Web-Adresse — in jeden Browser, jede App eingebbar.

Titel + URL

Lesbarer Titel gefolgt von der URL — gut für Nur-Text-Notizen.

Markdown

Für Markdown-Editoren (Obsidian, GitHub, GitLab, Confluence …).
{target="bgbl-app"} öffnet den Link im Tab bgbl-app — von manchen Engines unterstützt (Kramdown, Pandoc, Obsidian).

HTML

Direktes <a>-Tag mit target-Attribut — für Webseiten, CMS oder HTML-E-Mails.

Tab-Wiederverwendung

Alle Formate verwenden target="bgbl-app". Ist dieser Tab bereits offen, wird er wiederverwendet — so häufen sich keine Browser-Tabs an.

Über die Schaltflächen BGBl-Direktlink und PDF-Direktlink auf der Detailseite lassen sich Links auf eine bestimmte Norm bzw. deren PDF-Datei in verschiedenen Formaten abrufen und in die Zwischenablage kopieren.

Direktlinks ermöglichen es, Kolleginnen und Kollegen, Leserinnen und Lesern oder sich selbst auf eine konkrete BGBl-Norm oder ein bestimmtes PDF direkt zu verlinken — ohne dass die Empfänger danach suchen müssen.

Typische Anwendungsfälle:

  • Persönliche Notizen in Werkzeugen wie Obsidian, Notion, OneNote oder Confluence: Wichtige Normen mit direktem Link ablegen und jederzeit rasch aufrufen.

  • Sammlungen und Linklisten: Eigene Übersichten über laufende Gesetzesmaterien aufbauen, z.B. in einem persönlichen Wiki oder einer Lesezeichensammlung.

  • E-Mails und Berichte: Beim Verfassen von Analysen, Protokollen oder Informationsschreiben mit BGBl-Bezug können die Normen direkt verlinkt werden — der Link öffnet die gesicherte Detailseite (Login erforderlich).

  • Newsletter und redaktionelle Hinweise: Aktuelle BGBl-Ausgaben mit Direktlink an Abonnenten weitergeben; das HTML-Format eignet sich dabei für E-Mail-HTML, das Markdown-Format für Confluence, GitHub oder ähnliche Plattformen.

Für jeden Link werden vier Formate angeboten:

URL

Die reine Web-Adresse der Norm-Detailseite bzw. des PDF-Direktlinks.
Beispiel: https://digitalegesetze.at/bgbl/norm?jhr=2026&teil=1&nnr=1
Einsatzzweck: Direktes Einfügen in Browser, Apps, Kalender-Einträge oder beliebige Textfelder.

Titel + URL

Ein lesbarer Kurztitel (z.B. BGBl. I Nr. 1/2026) gefolgt von der URL, durch zwei Leerzeichen getrennt.
Einsatzzweck: Nur-Text-Notizen, wo ein lesbarer Bezeichner vor der URL hilft.

Markdown

Ein Markdown-Link im Format [Titel](URL){target="bgbl-app"}.
Das {target="bgbl-app"} öffnet den Link in einem eigenen Browser-Tab namens bgbl-app — dieser Tab wird für weitere BGBl-Links wiederverwendet, so dass sich keine Tabs häufen.
Das {target=…​} wird von vielen modernen Markdown-Engines unterstützt (Kramdown, Pandoc, Obsidian, Confluence), nicht jedoch von GitHub-Flavored Markdown.
Einsatzzweck: Obsidian, Confluence, GitLab, Dokuwiki und ähnliche Systeme.

HTML

Ein vollständiges HTML-Link-Tag: <a href="URL" target="bgbl-app">Titel</a>.
Das target="bgbl-app" sorgt ebenfalls für Tab-Wiederverwendung (siehe oben).
Einsatzzweck: Webseiten, CMS-Systeme, HTML-E-Mails und überall dort, wo HTML-Markup direkt eingegeben werden kann.

BGBl-Direktlink

Verlinkt die Detailseite der Norm innerhalb der Applikation.
Der Link ist dauerhaft stabil — er bleibt auch dann gültig, wenn die Norm erneut importiert oder aktualisiert wird.

PDF-Direktlink

Verlinkt direkt auf das PDF-Dokument der Norm.
Beim Öffnen dieses Links wird — nach Login — die Detailseite geöffnet und das PDF automatisch in einem zweiten Tab angezeigt.

Tab-Wiederverwendung (target="bgbl-app")

Alle Direktlink-Formate (außer der reinen URL) verwenden als Ziel-Tab bgbl-app. Ist dieser Tab im Browser bereits geöffnet, wird er beim Klick auf einen weiteren Link wiederverwendet — der Tab „springt" zum neuen Ziel, ohne dass ein neuer Tab entsteht. Dies ist besonders bei Newsletters oder Linklisten praktisch, wo viele BGBl-Links nacheinander angeklickt werden.

Suche

Quick-Suche

Mit der Quick-Suche können Sie…​

Volltext-Suche

Die Volltext-Suche ermöglicht…​

Power-Suche

Die Power-Suche bietet erweiterte Filtermöglichkeiten…​

Jahrgangs-/Teil-Baum

Der Baum links ermöglicht die rasche Auswahl von Jahrgang und Teil:

Zeitraum

«

setzt den Von-Jahrgang (Beginn des Suchzeitraums)

»

setzt den Bis-Jahrgang (Ende des Suchzeitraums)

Teil I/II/III

«/» setzt sowohl Jahrgang als auch Teil

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Fragen, Anregungen, Hinweise

Falls Sie wichtige Themen weder in diesem Dokument noch an den oben angeführten Stellen erläutert finden, schreiben Sie uns bitte.